bookmark_borderLinkschleuder: Technikpessimismus, Aktenknoten, Volkszählung

Technikpessimismus-Edition…


Das große Thema des vergangenen Monats, Chatkontrolle, klammere ich mal großräumig aus. Es ist hinlänglich bekannt, dass die Idee schlecht und potentiell verfassungswidrig ist, die öffentlich als Hauptgrund angeführten Pädophilen-Foren sowieso so nicht gefunden würden und im übrigen ein großer Teil „Beifang“ Jugendliche wären, die anderen Jugendlichen in gegenseitigem Einvernehmen Bilder oder Texte schicken. Hinweisen möchte ich nur auf einen Aspekt, der meiner Wahrnehmung nach untergegangen ist: Ein Teil der Forderung ist, dass Anbieter das Alter von ihren Nutzer*innen überprüfen sollen, was das Ende der Anonymität im Netz wäre. (Netzpolitik)


Die Frage, ob der Bund Objekte, Gebäude und anderes an die Preußen restituieren muss, wird vor Gericht geklärt werden. Jedenfalls haben Bund und Länder jetzt den Vorschlag derselben zu einer außergerichtlichen Einigung zurückgewiesen (FAZ).


Wenig beachtete Nebenwirkung der mittlerweile doch in Schwung gekommenen Umstellung auf E-Akte: Der Badische Aktenknoten (Wikipedia) stirbt aus. (LTO)

(Im Artikel wird auch beschrieben, wie Akten teils mit Entschuldigung von Auswärtigen an badische Gerichte zurückkommen, weil der Knoten nicht wieder geschlossen werden konnte. Erinnert mich an Archivknoten…)


Kurzbericht über einen Workshop zu Notfallverbünden. Speziell ausgerichtet auf Ostfriesland, aber ein kurzer Überblick mit praktischen Hilfen/Links. (Blog für ost-friesische Geschichte)

Passend dazu gibt es eine hübsche neue Karte der Notfallverbünde in Deutschland, die nicht nur die abgedeckten Gebiete, sondern auch die teilnehmenden Institutionen verortet. Sehr hübsch! (kek-spk.de)


Kurz gesammelt zur Geschichte von Volkszählung und Datenschutz:

  • Volkszählung und Zensus: Das große Misstrauen der 80er-Jahre (Deutschlandfunk)
  • Volkszählung und Zensus: Ein Fundament aus Daten zum Planen und Regieren (Deutschlandfunk)
  • Wie das Grundrecht auf Datenschutz entstand (tagesschau)

Im Bereich Gender bzw. Gleichberechtigung sind zwei Themenhefte erschienen: Frauen im Archiv (Archivar 2022,2: PDF) und „Archiv-, Bibliotheks- und Dokumentationspolitiken. Frauen*- und genderspezifische Zugänge“ (VÖB-Mitteilungen 75.2022,1)


Digitalisierung im allgemeinen und KI im besonderen in der Verwaltung:

  • In Berlin können Urkunden aus Standesamtsregistern online beantragt und bezahlt werden. War irgendwie kaputt, bezahlt wurde, danach ist der Vorgang aber versandet (Golem)
  • Die Berliner Polizei handelt „eklatant rechtswidrig“ und verweigert Akteneinsichten. Derweil hat die EU wegen mangelhaften Datenschutzes bei der Polizei ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. (Netzpolitik)
  • Niedersachsen will KI einsetzen, um Gewalt in Gefängnissen zu verhindern. Funktioniert natürlich auf Videoüberwachung und vollautomatischer Auswertung… (Golem)
  • …durch KI, die auch mal versehentlich normale Texte zu Pornotiteln übersetzt. (Heise)
  • Es gibt aber auch verhalten gute Nachrichten: Richter*innen halten den Einsatz von KI in der Justiz grundsätzlich für kritisch. Bleibt zu hoffen, dass die Politik das nicht ganz anders sieht und gegen Widerstände aus der Richter*innenschaft durchdrückt. (Heise, Golem)
  • Die öffentliche IT soll mittels Open Source unabhängiger von Monopolisten werden. (Heise)

Zum Ausweichen von Behörden von „klassischen“ Social Media-Kanälen in das Fediverse:

  • Mediatheken als Social-Media-Ausweichroute: Antworten auf häufige Fragen (Netzpolitik)
  • Stimmen aus dem Fediverse (Netzpolitik)

Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass bei der Anwendung von Uploadfiltern ein Gleichgewicht zwischen den Grundrechten und den Interessen von Urheber*innen sichergestellt werden muss, es müssen also Vorkehrungen getroffen werden, damit legale Inhalte nicht gesperrt werden. So weit, so nicht überraschend. (Maya El-Auwad, iRights)


Traue keinem Dienstleister, der eBooks mit DRM bereitstellt:

  • Onleihe: Technischer Fehler löscht alle Audio- und Videodateien (Heise)
  • Alte Kindle-Modelle verlieren Buchkauf und -ausleihe (Golem)

Zweites Dauerthema, Gesundheit:

  • Der Gesundheitsminister ist allen Bedenken zum Trotze der Meinung, die Einführung einer elektronischen Patientenakte für alle Versicherten sei eine gute Idee und Opt-In würde überbewertet. (Heise)
  • Bestandsaufnahme der Projekte und Herausforderungen Lauterbachs. (Netzpolitik)
  • Vergessene Gefahr: was passiert mit (geplanter?) Obsoleszenz von Implantaten etc. im Körper? Grade bei den modernen, digital steuerbaren Geräten wie bspw. Herzschrittmachern besteht hier ein echtes Risiko. (Heise)
  • DNA ist ein Sicherheitsrisiko (Zusammenfassung eines Interviews, Heise) (Ganzes Interview hinter Paywall)

Zum Abschluss zwei Kleinigkeiten:

  • Die Bild und der „Bläh-Bundestag“ – Ein Trauerspiel in einem Akt (Onkel Michaels Kleine Welt)
  • Duckduckgos datensicherer Webbrowser erlaubt indirektes Tracking von Microsoft (Heise)

bookmark_borderLinkschleuder: Alternative und öffentliche Soziale Netzwerke, Bestandserhaltung

Nochmal zum Vertrauen in die Cloud: „Atlassian und Hetzner zeigen, wie es nicht geht“ (Oliver Nickel, Golem)

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Zu alternativen Sozialen Netzwerken, insbesondere Mastodon:

  • Video zum Einstieg in Mastodon (etwa ab der Hälfte) (Jan-Keno Janssen, YouTube)
  • Warum Facebook- und Twitter-Alternativen anstrengend sind, aber dennoch gut tun (Eva Wolfangel, heise)

Und zu öffentlich-rechtlichen Netzwerkalternativen:

  • Ein öffentlich-rechtlicher RSS-Reader (Dirk von Gehlen)
  • Öffentlich-Rechtliche Netzwerkeffekte (Leonhard Dobusch, Dokublog)

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Der Streit darüber, was ob und wieweit kleinste Musikschnipsel urheberrechtlich geschützt sein können, geht wohl in die nächste Runde. Im Moment sieht’s so aus, als könnte die sog. Pastiche-Regelung endlich was bewirken, inwieweit es dabei bleibt, wird sich aber zeigen (Georg Fischer, iRights.info)

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Dr. Johanna Leissner hat auf dem Westfälischen Archivtag einen Vortrag gehalten über die Auswirkungen der Klimakatastrophe auf die Erhaltung kulturellen Erbes (Youtube). Ein Thema, das in den nächsten Jahren sicher noch wichtiger werden wird.

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Nur kurz erwähnen möchte ich:

  • Bestandserhaltungsboxen für die archivische Praxis und dazu gehörige Handreichung (mit PDF-Download, Augias)
  • Klimaziele allein durch Umstieg auf E-Autos nicht erreichbar (Andreas Donath, Golem)
  • Historisches Erbe und zeitgemäße Informationsinfrastrukturen: Bibliotheken am Anfang des 21. Jahrhunderts: Festschrift für Axel Halle (doi:10.17170/kobra-202010131934)

bookmark_borderELTAB – Die Tauschbörse für Bibliotheken

Weil vermutlich viele kleinere Bibliotheken sehr davon profitieren könnten, ich aber das Gefühl habe, dass viele die Plattform nicht kennen, wollte ich mal auf die Tauschbörse ELTAB hinweisen.

ELTAB (Elektronische Tauschbörse für Bibliotheken) ist eine bei der UB Karlsruhe gehostete Plattform zum Tausch von nicht mehr benötigten Medien zwischen Bibliotheken. Teilnehmen können alle Bibliotheken mit ISIL, aber auch Bibliotheken ohne können sich registrieren und werden freigeschaltet. Nicht öffentlich zugängliche Bibliotheken können Medien nur anbieten, öffentliche auch bestellen. Die meisten teilnehmenden Bibliotheken liegen in Deutschland, einige gibt es aber auch im gesamten deutschen Sprachraum und auch einige wenige in anderen Ländern. Der überwiegende Teil der teilnehmenden Bibliotheken sind Behörden-/Spezialbibliotheken, Landesbibliotheken und Wissenschaftliche Bibliotheken.

Die Arbeit mit ELTAB

Sobald das Konto freigeschaltet ist, können weitere Zugänge für Mitarbeiter*innen angelegt, Dubletten eingestellt und bestellt werden. Vorab: Es gibt keine Pflicht, dass jede bestellende BIbliothek auch ihre Dubletten einstellt – schön ist es aber natürlich.

Grundsätzlich ist eine Erhebung von Kosten nicht vorgesehen, bei größeren Mengen und Formaten behalten sich aber viele Bibliotheken vor, um eine Erstattung der Versandkosten zu bitten. Bei der Bestellung von Medien lässt sich auch eine Checkbox anhaken, die die gebende Bibliothek darauf hinweist, bei der Erhebung von Versandkosten vorher Rücksprache zu halten.

Meine Erfahrung ist, dass nur selten Versandkosten erhoben werden, ich selbst habe bislang nur bei wenigen Sendungen ins Ausland oder großen Mengen von Medien (> 10 Bände) um eine Ersattung gebeten. Selbst das sollte aber in der Regel kein Problem sein – in ein Paket für 15 Euro passen deutlich mehr Bücher, als es im Buchhandel für 15 Euro gibt 😉

Die Bestände sind natürlich sehr unterschiedlich: Es gibt AV-Medien, Dissertationen, Monografien und Zeitschriften, dabei ist alles dabei von ausgesonderten Bibliotheksexemplaren über nicht benötigte Geschenke und von Zeit zu Zeit sogar frisch erschienene Verlagsexemplare. Aus dem Kreis der teilnehmenden Bibliotheken ergibt sich, dass das Angebot eher für Bibliotheken mit Sammlungsauftrag interessant ist als für Öffentliche Bibliotheken mit Anspruch auf aktuelle Werke – Romane etc. sind eher selten.

Beim Einstellen können sowohl alle Felder von Hand befüllt werden, es gibt aber auch Schnittstellen zu verschiedenen Katalogen, sodass nach der Eingabe bspw. des Titels oft viele Daten bspw. aus dem KXP übernommen werden können.

Durchsucht werden können die Bestände online, es ist aber auch möglich, für einzelne Bibliotheken Verzeichnisse in den Formaten CSV, JSON oder PDF zu erstellen.

Neue Medien im Blick behalten

Hier möchte ich noch eine Möglichkeit vorstellen, Literatur zu bestimmten Themen bzw. Begriffen im Blick zu behalten.

Unter Suchen (mit einem oder mehreren Ergebnissen) wird ein RSS-Feed angeboten, mit dem alle in Zukunft eingestellten Medien zu diesen Stichwörtern bspw. in Outlook oder einem RSS-Reader angezeigt werden können.

Die URLs sind nach diesem Schema aufgebaut:

  • Alle Felder durchsuchen: eltab.ub.uni-kl.de/de.rss?any=SUCHBEGRIFF
  • Titel durchsuchen: eltab.ub.uni-kl.de/de.rss?title=SUCHBEGRIFF&author=&isbnorissn=&series=&publisher=&dissertationnote=&datefrom=&dateuntil=&publicationplace=&createdfrom=&createduntil=&order_number=

Für Outlook und ggf. andere RSS-Reader muss noch das Protokoll (https://) ergänzt werden.

Eine kleine Warnung sei an dieser Stelle aber ausgesprochen: „Nieders“ entspricht der Katalog-Suche nach Nieders*, durchsucht aber alle Felder – auch die abgebende Institution. Es kann also durchaus vorkommen, dass ein Werk außer der abgebenden Institution („Niedersächsisches Landesarchiv“) keinen Bezug zu Niedersachsen hat. Mit den Feeds lässt sich das Aufkommen aber schon sehr gut vorfiltern. Während in der letzten Woche über 1.000 Medien eingestellt wurden, haben meine (ca. 10) Feeds nur rund 20 Medien ausgegeben.

Lohnt sich das?

Grade für kleinere Bibliotheken mit geringem Budget lohnt sich die Teilnahme an ELTAB meiner Ansicht nach unbedingt, um die eigenen Bestände zu erweitern. Gleichzeitig ist die Teilnahme natürlich eine tolle Möglichkeit, die eigenen nicht (mehr) benötigten Medien einem guten Zweck zuzuführen, ohne sich dem Aufwand eines Bücherflohmarktes auszusetzen. Beachtet werden sollte allerdings, dass ein eingestelltes Medium nicht unbedingt zeitnah bestellt wird, unter Umständen auch nie. Meine Beobachtung ist, dass viele Bibliotheken die Neuzugänge wohl über RSS auswerten – jedenfalls werden die von mir eingestellten Dubletten auffällig häufig wenige Stunden oder Tage nach dem Einstellen bestellt.

Was leider noch nicht funktioniert, ist ein Import ganzer Listen im XLSX- oder CSV-Format – aber ich gebe die Hoffnung nicht auf 😉

bookmark_borderAbout archives

Kleine Auf- und teilweise Richtigstellung einiger populärer, vor allem bei Schriftsteller*innen verbreiteter Mythen über Archive.

Widersprechen würde ich nur beim Abschnitt „Sorting systems“, aber da passt eigentlich auch nur die Überschrift nicht. (Betrifft eher Signaturen, nicht Pertinenz- und Provenienzprinzip)

bookmark_borderTagungsband zum Deutschen Archivtag 2019

Nach meinem Urlaub konnte ich gestern den Tagungsband zum 89. Deutschen Archivtag („RECHTsicher – Archive und ihr rechtlicher Rahmen“) aus der Post holen. (KXP, demnächst garantiert mit Inhaltsverzeichnis und/oder Aufsätzen)

Auch, wenn sicher viele Aufsätze relevant sind (Recht auf Vergessen, DSGVO), ist der Band ziemlich theoretisch – deshalb möchte ich die vier Beiträge hervorheben, die ich besonders interessant finde. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, auch wenn ich über die Abstracts hinaus gehe, genauere Seitenzahlen sind demnach selbst herauszufinden 😉

Felicitas Söhner: „Forschungsethische Anforderungen und Standards bei der Archivierung von Zeitzeugendokumenten“ (S. 137-152)

Während viele Archive Zeitzeugeninterviews in ihren Beständen haben, werden sie doch in (gefühlt?) verhältnismäßig wenigen aktiv gesammelt oder gar erstellt. Söhner stellt als zentale Punkte heraus:

  • Informiertes Einverständnis, Freiwlligkeit: Gesprächspartner*innen müssen von Anfang an über den Forschungszweck und die Verarbeitung ihrer Interviews informiert und damit einverstanden sein. Sie müssen jederzeit die Möglichkeit haben, ihr Einverständnis zurückzuziehen – die entstandenen Daten müssen dann vernichtet werden. Dabei weist Söhner auch darauf hin, dass das informierte Einverständnis auf Probleme stoßen kann, wenn die Gesprächspartner*innen die Bedingungen nicht verstehen. Ähnliche Probleme sehe ich bei Menschen, die bspw. eine Demez entwickeln, die aber möglicherweise noch genaue Erinnerungen an bestimmte Ereignisse wiedergeben können.
  • Schadensvermeidung: Die Forschenden müssen dafür Sorge tragen, dass ihren Gesprächspartner*innen möglichst keine Schäden entstehen und von Vornherein über mögliche Schäden informieren. Insbesondere werden emotional belastende Forschungssituationen sowie Exkursionen genannt – hier ließe sich überlegen, ob bestimmte Fragen oder Themenkomplexe ausgenommen werden sollten, um Trigger zu vermeiden, die Traumata (wieder) auslösen können.
  • Sicherung von Anonymität und Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit der Daten sollte eine Selbstverständlichkeit sein, die Vermeidung oder zumindest Minimierung personenbezogener Informationen hingegen kann unter Umständen problematisch oder unmöglich sein. Eine vollständige Anonymisierung mag bei beispielhaften Erzählungen (z.B. Einwanderungserfahrungen) möglich sein. Ist das Ziel aber, eine bestimmte Lebensgeschichte zu erzählen, wird dies schwierig. Hier muss eine Abwägung zwischen zukünftigen Forschungsinteressen und den Interessen Drittern getroffen werden. (Passt zum Beitrag von Axel Metz, s.u.)

Für die Archive ergeben sich demnach als zentrale Aufgabenfelder:

  • Anonymisierung der Daten (soweit möglich und sinnvoll)
  • Überlassung der Rechte
  • Aufbereitung der Daten (Speicherung, Erfassung, Transkription, …)
  • Nutzung

Axel Metz: „Die Rechte der Nachkommen – oder: Schutz jenseits der Schutzfristen und die Konsequenzen für die Benutzung von Archivalien“ (S. 157-166)

Wie ist mit Archivalien umzugehen, deren Nutzung nicht die „klassischen“ Ausschlussgründe (Personenbezogene Daten, Erhaltungszustand und „Wohl des Staates“) entgegenstehen, nämlich schutzwürdige Belange Dritter? Diese Frage ist um so wichtiger, als dass mit neuen technischen Möglichkeiten Daten immer besser verknüpft und Erkenntnisse aus den verknüpften Daten gezogen werden können.

In seinem Beitrag macht Metz klar, dass der klassische Fall – von der Akte eigentlich nicht betroffene Personen, die aber identifizierbar sind (z.B. Kinder in einer Personalakte) seiner Ansicht zu eng gefasst ist. So wirft er etwa die Frage auf, ob die Information über eine vererbbare Krankheit nicht auch eine schutzwürdige Information ist, auch, wenn keine Kinder bekannt sind. Bei der Abwägung des Nutzungsinteresses und dem Schutz der Informationen sollte etwa auch berücksichtigt werden, ob die aus der Akte gewonnene Information publiziert und damit einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden soll.

Als Beispiele nennt er den Prozess zur Veröffentlichung der Liste der Euthanasie-Opfer heran, (Bei Archivalia verlinkt und kommentiert) und die Einschätzung des Bayerischen Datenschutzbeauftragten zur Digitalisierung von Personenstandsregistern (Archivalia). Ob die von diesem geforderte Schutzfrist von 140 Jahren für Abstammungsinformationen wünschenswert wäre, sei dahingestellt – bislang scheint es sich hier eher um eine Einzelmeinung zu handeln.

Juliane Henzler, Christian Schlöder: „Der Umgang mit Deposita im Niedersächsischen Landesarchiv – Von den Möglichkeiten eines modularen Musterdepositalvertrages“ (S. 193-205)

Im Bereich der nichtstaatlcihen Bestände gibt es vermutlich in vielen Archiven solche mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen – seien es ungefragt zugesendete Dokumente oder ganze Bestände, bei denen eine rechtzeitige Klärung versäumt wurde. Ich wage zu Behaupten, dass die meisten Archive solche „Leichen im Keller“ haben – teils wurden mündliche Absprachen nicht dokumentiert, teils sind Rechtsnachfolgen unklar, manche Familien „ausgestorben“, für einige Bestände gab es nie eine Übergabedokumentation, geschweige denn einen Depositalvertrag.

Die Vergangenheit lässt sich bekanntermaßen nicht ändern und nicht immer nachträglich entsprechende Verträge unterzeichnen – mit einem einheitlichen Vertrag lassen sich die Risiken aber für die Zukunft minimieren. Henzler und Schlöder stellen das im Niedersächsischen Landesarchiv verwendete Muster für einen solchen Depositalvertrag vor. Auch, wenn von Seiten des Archivs sicher häufig der Abschluss eines Schenkungsvertrags anzustreben ist, kann so eine rechtssichere Übernahme von Beständen als Depositum erzielt werden – mit Kostenbeteiligung des Depositars.

Andreas Nestl: „Rechtsfragen bei Übergabe und Nutzung nichtstaatlichen Archivguts“ (S. 207-217)

Nestl bearbeitet das gleiche Problemfeld, setzt aber den Fokus anders. Anhand verschiedener Fälle stellt er vor, wie die Eigentumsverhältnisse von Dokumenten aus rechtlicher Sicht sind und wie diese geändert werden können. Ebenso erklärt er, wie Archive mit Beständen umgehen sollten, bei denen eine Klärung oder ggf. nachträgliche Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht möglich ist und welche Risiken hieraus entstehen.

Sonst noch

Hinweisen möchte ich auch noch auf den Beitrag von Francesco Gelati und Maren Richter zu „Archivierung von Forschungsrohdaten und deren Zugänglichmachung für die Wissenschaft“ (S. 115-119). Das Thema Forschungsdaten wird hierzulande bislang scheinbar vor allem von (Universitäts-) Bibliotheken bearbeitet, ich erwarte aber, dass das Thema mittelfristig auch für Archive relevanter wird. Sicher gibt es schon einige Projekte, gerade mit statistischen Daten, neben den Archiven wissenschaftlicher Institutionen (Forschungszentren/-gesellschaften, Universitäten und Hochschulen) dürfte das aber auch Bundesarchiv und Landesarchive ein Thema werden. Ich denke dabei vor allem an staatliche, nicht an Forschungsgesellschaften gebudene Institutionen wie das Thünen-Institut oder das RKI auf Bundesebene oder auf Landesebene an Forschungseinrichtungen wie die Forschungsstelle Küste. Der Beitrag ist zwar kurz, gibt aber immerhin einen groben Überblick über das Thema.

bookmark_borderForderungen zur Behördenkommunikation auf Social Media

Das entwickelt sich zur Serie – das Thema hatte ich ja schon zwei mal (Behörden auf Social Media – Stefan Brink meint es ernst mit dem Datenschutz und Forderungen zur Nutzung von Social Media durch Behörden), Netzpolitik.org hat ein schönes Beispiel dafür, wie Behördenkommunikation auf Social Media nicht funktionieren sollte:

Hamburger Polizei auf Twitter: Keine Nachfragen zugelassen (Marie Bröckling, Netzpolitik.org, 19.08.2020)

Die Polizei Hamburg reagiert über einen offiziellen Kanal auf Kritik, nachdem ein Video potentiell illegale Polizeigewalt zeigt, kündigt an, die Vorwürfe zu prüfen – und nutzt eine neue Funktion von Twitter, Antworten (und damit (kritische) Rückfragen) zu deaktivieren. Das erinnert mich fatal an den Irrglauben einiger Menschen, dass Meinungsfreiheit hieße, sie dürften alles behaupten und Meinungsfreiheit hieße, dass sie ein Recht darauf hätten, keine kritischen Reaktionen zu erhalten.

Passend dazu:

Innenministerium will Twitter-DMs schließen, wenn es vor Gericht gegen uns verliert (Arne Semsrott, fragdenstaat.de, 21.08.2020)

Das Innenministerium ist der Auffassung, Twitter-Direktnachrichten seien – anders als bspw. Mails an das Ministerium – „rechtlich irrelevante Korrespondenz“. Darüber könnte man sicher reden, einen besonderen Quellenwert haben die meisten Direktnachrichten sicher nicht – es gibt aber Hinweise, dass das Ministerium Verwaltungsprozesse zumindest über Direktnachrichten anstößt, indem es Nutzer:innen bittet, nähere Details zunächst per Direktnachricht mitzuteilen. Auch, wenn daraufhin nur hingewiesen wird, dass eine Anfrage nur per Mail beantwortet werden könnte oder das Ministerium gar nicht zuständig sei, dürfte es sich hier aber nicht mehr um „rechtlich irrelevante“ Vorgänge handeln.

Sollte das Verwaltungsgericht Frag den Staat bzw. der Open Knowledge Foundation insoweit Recht geben und das Ministerium zur Herausgabe entsprechender Vorgänge verpflichten – sofern dem keine Persönlichkeitsrechte entgegenstehen, hat dieses jetzt angekündigt, die Kontaktmöglichkeit über Direktnachrichten zu schließen. Kann man natürlich machen, ist im Sinne offener Kommunikation aber mindestens fragwürdig. Es wird scheinbar Zeit für eine einheitliche Regelung für (Bundes-) Einrichtungen zur Behandlung von Social Media…

bookmark_borderHilfsmittel zur Paläografie #1: Die Kurrentschreibmaschine

Das Projekt „Archivführer zur Deutschen Kolonialgeschichte“ bietet unter anderem auch eine „digitale Schreibmaschine“ für verschiedene alte Schriften an. Ziel des Tools ist es nicht, beliebige Texte zu übersetzen, sondern anhand der ausgewählten Buchstaben nach entsprechenden Wörtern im Bestand des Kolonialkorpus zu suchen. Tatsächlich handelt es sich also weniger um eine Schreibmaschine als um ein Tool zur visuellen Identifikation.

Folglich gibt es kein „richtiges“ Einbgabefeld, sondern Benutzer:innen müssen die Buchstaben, die sie „übersetzen“ wollen, anklicken. Das System kennt die Schreibschrift des 18. Jh., die Berthold Mainzer Fraktur, die Deutsche Kurrent, die Greifswalder, Ottilie und Wiegel Kurrent.

Auch eine Übersicht mit einigen Tipps und einer Alphabettabelle gibt es im Projekt.

Leider (scheinbar?) nicht Open Source.

(via Schmalenstroer und Ostalbum, ja, das ist nicht neu…)

bookmark_borderCancel Culture

Bei der „Welt“ (Axel Springer) freut sich der Chefkommentator, dass NS-Verbrecher ihre Jobs in der Nachkriegszeit behalten konnten. Die Militärhistorikerin Annika Brockschmidt hat dem Thema einen Twitter-Thread und einen Beitrag bei Übermedien gewidmet.

Mit Cancel Culture wird ein systematischer Boykott von Personen oder Organisationen bezeichnet, denen beleidigende oder diskriminierende Aussagen bzw. Handlungen vorgeworfen werden.

Wikipedia: Cancel Culture, Stand 20.08.2020

bookmark_borderKZ-Gedenkstätte als Viehweide

Von den Häftlingen wurde schwerste körperliche Arbeit gefordert, während sie unter unmenschlichen Bedingungen in einem Pferdestall untergebracht waren. Zwischen 1941 und 1943 kam es zudem zu mehreren Morden an den Zwangsarbeitenden. ->

Ein bemerkenswertes Beispiel fragwürdigen Umgangs mit einer KZ-Gedenkstätte liefert die Stadt Radolfzell am Bodensee. Hier gibt es eine Gedenkstätte für ein Außenlager des KZ Dachau. Die Verwaltung lässt Teile der Fläche als Viehweide nutzen, angeblich damit das Gelände nicht verwildert.

Bemerkenswert ist diese Begründung vor allem unter Berücksichtigung eines noch immer vorhandenen NS-Ehrenmals (wenn auch ohne den ursprünglichen Schriftzug) und Gedenktafeln, die ohne Differenzierung „der Opfer der Gewaltherrschaft und der Toten aller Kriege“ gedenken.

(Frag den Staat)