Ergänzend zu gestern ein Kommentar von Frank Bräutigam zum Urteil gegen einen SS-Wachtmann im KZ Stutthof in der letzten Woche:
Zwei Jahre auf Bewährung. Er muss im hohen Alter nicht mehr ins Gefängnis. Aber die Opfer des Holocaust und ihre Hinterbliebenen haben einen Anspruch darauf, dass die Justiz heute keinen Schlussstrich zieht und ermittelt, solange es geht. Für diese Ermittlungen ist die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg ein sehr wichtiger Akteur. Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nicht.
Frank Bräutigam: Kein Schlussstrich! tagesschau.de vom 23.07.2020