Update zum Post vom 25.08.: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Twitter-DMs keinesfalls als „rechtlich irrelevante Korrespondenz“ von den Auskunftspflichten des IFG ausgenommen sind.
Schlagwort: Öffentlichkeitsarbeit
bookmark_borderForderungen zur Behördenkommunikation auf Social Media
Das entwickelt sich zur Serie – das Thema hatte ich ja schon zwei mal (Behörden auf Social Media – Stefan Brink meint es ernst mit dem Datenschutz und Forderungen zur Nutzung von Social Media durch Behörden), Netzpolitik.org hat ein schönes Beispiel dafür, wie Behördenkommunikation auf Social Media nicht funktionieren sollte:
Hamburger Polizei auf Twitter: Keine Nachfragen zugelassen (Marie Bröckling, Netzpolitik.org, 19.08.2020)
Die Polizei Hamburg reagiert über einen offiziellen Kanal auf Kritik, nachdem ein Video potentiell illegale Polizeigewalt zeigt, kündigt an, die Vorwürfe zu prüfen – und nutzt eine neue Funktion von Twitter, Antworten (und damit (kritische) Rückfragen) zu deaktivieren. Das erinnert mich fatal an den Irrglauben einiger Menschen, dass Meinungsfreiheit hieße, sie dürften alles behaupten und Meinungsfreiheit hieße, dass sie ein Recht darauf hätten, keine kritischen Reaktionen zu erhalten.
Passend dazu:
Innenministerium will Twitter-DMs schließen, wenn es vor Gericht gegen uns verliert (Arne Semsrott, fragdenstaat.de, 21.08.2020)
Das Innenministerium ist der Auffassung, Twitter-Direktnachrichten seien – anders als bspw. Mails an das Ministerium – „rechtlich irrelevante Korrespondenz“. Darüber könnte man sicher reden, einen besonderen Quellenwert haben die meisten Direktnachrichten sicher nicht – es gibt aber Hinweise, dass das Ministerium Verwaltungsprozesse zumindest über Direktnachrichten anstößt, indem es Nutzer:innen bittet, nähere Details zunächst per Direktnachricht mitzuteilen. Auch, wenn daraufhin nur hingewiesen wird, dass eine Anfrage nur per Mail beantwortet werden könnte oder das Ministerium gar nicht zuständig sei, dürfte es sich hier aber nicht mehr um „rechtlich irrelevante“ Vorgänge handeln.
Sollte das Verwaltungsgericht Frag den Staat bzw. der Open Knowledge Foundation insoweit Recht geben und das Ministerium zur Herausgabe entsprechender Vorgänge verpflichten – sofern dem keine Persönlichkeitsrechte entgegenstehen, hat dieses jetzt angekündigt, die Kontaktmöglichkeit über Direktnachrichten zu schließen. Kann man natürlich machen, ist im Sinne offener Kommunikation aber mindestens fragwürdig. Es wird scheinbar Zeit für eine einheitliche Regelung für (Bundes-) Einrichtungen zur Behandlung von Social Media…
bookmark_borderForderungen zur Nutzung von Social Media durch Behörden
Interview mit der Juristin Jacqueline Neumann zur amtlichen Nutzung von Social Media durch Behörden, u.a. zum Blockieren von Nutzer:innen und (Nicht-)Antworten auf Fragen von Bürger:innen.
Dabei kommt erneut zur Sprache, dass das Blockieren von Nutzer:innen schwer fragwürdig ist und einen Eingriff in Grundrechte darstellen kann.
bookmark_borderBehörden auf Social Media – Stefan Brink meint es ernst mit dem Datenschutz
Behörden auf Social Media – Stefan Brink meint es ernst mit dem Datenschutz
“Im Gespräch mit Netzpolitik.org rät Brink allen Behörden, es ihm
gleich zu tun und ihre Social-Media-Praxis hinsichtlich Transparenz und
Datenschutz zu überprüfen: „Für Behörden dürfte es eigentlich nicht
überraschend sein, dass man sich an bestimmte Regeln hält, aber
offensichtlich müssen viele das neu lernen.“ (https://bildblog.de/119112/afd-vs-ard-e-mail-ist-die-neue-homepage-weinsteins-schuld/)