Die Bundesregierung verfolgt die schon vor Jahren breit kritisierte Idee wieder, die Steuernummer zur einheitlichen Identifikationsnummer für Bürger:innen zu machen, allen Bedenken zum Trotz. Leider steht zu befürchten, dass dieses Vorhaben – anders als der nPA – kein Rohrkrepierer wird.
Enthalten sein sollen im verknüpften Register neben Namen und Geburtsdaten mindestens Geschlecht, Meldedaten und Staatsangehörigkeit, verknüpft werden sollen u.a. Melderegister, Ausländerzentralregister, Schuldner- und Anwaltsverzeichnis, und verschiedene sonstige Datenbanken (z.B. Führerscheinbesitzer, Waffenbesitzer, eID-Kartenbesitzer, Wohngeldempfänger, Bafög-Empfänger).
Ein bisschen Lesestoff zum Thema:
- Stefan Krempl: Vernetzte Register: Seehofer macht Ernst mit Steuer-ID als Bürgernummer (heise.de, 25.08.2020)
- Ingo Dachwitz: Das Grundgesetz darf keine Kostenfrage sein (netzpolitik.org, 25.08.2020)
„Die Bundesregierung will entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine universelle Personenkennziffer einführen. Eine erprobte datenschutzfreundliche Alternative lehnt sie ab, weil sie zu teuer sei.“ - Markus Reuter: Innenministerium will trotz besserer Alternative zentrale Personenkennziffer einführen (netzpolitik.org, 25.08.2020)
- Markus Reuter: Alle Datenschutzbehörden halten Seehofer-Pläne für verfassungswidrig (netzpolitik.org, 28.08.2020)
- Stefan Krempl: Datenschützer: Steuer-ID als Bürgernummer ist verfassungswidrig (heise.de, 28.08.2020)