Das Recht auf Vergessenwerden – eine Möglichkeit zur Ausradierung von Quellen?

In Friedberg hat ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung seinen Namen aus Protokollen löschen lassen – während der Städtebund die Voraussetzungen für eine Löschung nach dem „Recht auf Vergessen“ nicht für gegeben sieht. (Frankfurter Rundschau)

Dazu treffend @mspro:

wenn ich eine wirkung auf die welt gehabt habe, steht es mir nicht zu, die welt zu zwingen, die wirkung von meiner person zu entkoppeln. richtig müsste es heißen: das recht andere vergessen zu machen.

Michael Seemann (@mspro) auf Twitter

Abgesehen davon, dass die Person vermutlich über andere Unterlagen rekonstruierbar ist, und sei es nur die Lokalpresse, ist so ein Vorgang auch aus Archivperspektive bedenklich – wenn Namen in den Protokollen geschwärzt sind oder gleich ganz fehlen, kommen fast zwangsläufig Zweifel an der Authentizität der Quelle auf.